Preise

Das Honorar ist dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) angelehnt. Dieses Verzeichnis wurde im Jahr 1985 erstellt und nicht an die seitdem stattgefundene Preisentwicklung angepasst. Daher wird je nach Therapie, Art und Umfang ein Steigerungssatz erhoben. Wenn ein Verfahren nicht aufgeführt ist, wird durch die Heilpraktikerin eine Gebühr festgelegt.  

Das Behandlungshonorar umfasst 75 Euro pro Stunde pro Hausbesuch. Diese sind ab dem 1. Hausbesuch zahlungspflichtig. Da aktuell nur im Hausbesuch behandelt wird, erfolgt keine Erhebung einer Hausbesuchsgebühr und keine Erhebung von Fahrkosten. Im 1. Hausbesuch erfolgt vor der Diagnostik und Behandlung eine Mitteilung über absehbare, voraussichtliche Kosten und ein ausführliches Anamnesegespräch. Je nach Bedarf werden hier auch die Vitalwerte kontrolliert ohne zusätzliche Vergütung und in Absprache und Einwilligung des Klienten. 

Jede weitere, angefangene ¼ Stunde wird mit 17,50 Euro berechnet. Im Behandlungshonorar sind die entsprechenden Therapieleistungen bereits weitestgehend berücksichtigt. Bei besonderen Aufwendungen wie Materialkosten werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt, eine Absprache erfolgt mit dem/ der Klienten/in vorher. 

Die Zahlung erfolgt im Hausbesuch via Kartenzahlung oder Überweisung innerhalb einer Woche nach Behandlungstag. Die Rechnung wird im Hausbesuch erstellt.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse 

In der Regel übernimmt die Krankenkasse die Kosten nicht. 

Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Kranken­versicherung teil. Über etwaige Ausnahmen (z.B. freiwillige Satzungsleistungen) informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Dienstleistung. Wenn Sie bei privaten Krankenkassen mit Voll- oder Zusatzversicherung und bei­hilfeberechtigt sind, kann es sein, dass Sie einen Erstattungsanspruch Ihrer Kosten gegenüber Ihrer Versicherung / Ihrem Beihilfeträger haben. Dieser ist vor Beginn der Behandlung von Ihnen abzuklären. Ebenso haben Sie das Erstattungsverfahren mit Ihrer Privatkrankenversicherung stets eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen den Beträgen aus dem Gebührenverzeichnis und dem vertraglich vereinbarten Heilpraktiker-Honorar sind von Ihnen zu tragen.

Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar. 
 

Bitte haben Sie Verständnis, dass umfangreiche Gutachten oder Widersprüche hierfür nicht erstellt werden können.


 

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